23. Oktober 2023

Das Stimmvolk entscheidet

Heute ist das Areal der sogenannten Arbeitszone zugeteilt, wodurch andere Nutzungen ausgeschlossen sind. Daher soll das Areal in die neue Zone mit Planungspflicht ZPP XIV Wegmühle umgezont werden. Die Umzonung ermöglicht vielfältige Nutzungen: Wohnungen, Dienstleistungsangebote, öffentliche Nutzungen und stilles Gewerbe. Ebenso ist ein öffentlicher Park vorgesehen. Die ZPP legt den Standort, die Höhe, die Grösse und die Kubatur der neuen Gebäude fest. Das auf der Basis einer Testplanung erstellte Richtprojekt bildet die Grundlage für die Vorschriften in der ZPP. Der Bebauungsraum ist durch denkmalgeschützte Gebäude, Ortsbilderhaltungsperimeter, Worble und Bahngeleise detailliert definiert.

Sagt die Gemeindeversammlung am 21. November 2023 Ja zur neuen Zone mit Planungspflicht Nr. XIV Wegmühle, wird der Gemeinderat anschliessend eine Überbauungsordnung erlassen, worin – gestützt auf das Richtprojekt – die Details der Überbauung geregelt werden. Das spätere Bauprojekt muss die Vorschriften vollumfänglich erfüllen und das Baubewilligungsverfahren durchlaufen. Sowohl für den Erlass der Überbauungsordnung wie auch für das Baubewilligungsverfahren gelten die Verfahrensbestimmungen der kantonalen Baugesetzgebung. Das rechtliche Gehör wird in beiden Verfahren mit der öffentlichen Auflage der Planungsakten gewährt.

Botschaft Arealentwicklung Wegmühle