MOS3892

Fragen und Antworten

Standort

2017 hat die Mühle Walther AG im Besitz der Familie Reinhard den Mühlenbetrieb in Bolligen eingestellt und die Produktion nach Oey-Diemtigen verlegt. Nach der Stilllegung des Produktionsbetriebs suchte die Familie Reinhard nach Ideen für die künftige Nutzung des Areals – mit dem Ziel, die fällige Sanierung des historischen Mühlengebäudes von 1896 in ein stimmiges Konzept für das ganze Areal einzubetten. Nur eine Gesamtlösung ermöglicht die langfristige Sicherung und Aufwertung der ikonischen Gebäudegruppe. Eine Testplanung (Verfahren nach der Qualitätsnorm 143 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA) zeigte 2019 mögliche bauliche Entwicklungen auf dem Areal auf. Gestützt auf den Projektvorschlag der Projektgemeinschaft kpa architekten (Fribourg), Bellorini Architekten AG (Bern) und Weber+Brönnimann Landschaftsarchitekten und Ingenieure AG (Bern) wurde ein Richtprojekt erarbeitet. Das zentral gelegene und gut erschlossene Areal besser zu nutzen, entspricht dem Gebot der haushälterischen Bodennutzung: Statt neues Land zu überbauen, wird ein bestehendes Industrieareal umgenutzt. Das Projekt steht in Einklang mit dem revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetz von 2014, das die Siedlungsentwicklung nach innen priorisiert.

Bis zur Stilllegung des Produktionsbetriebs 2017 wurde auf dem Wegmühle-Areal in Bolligen Korn gemahlen. Heute noch in Betrieb sind die zwei Silobauten; darin lagert Getreide aus dem Kanton Bern. Auch die übrigen historischen Gebäude des früheren Industriebetriebs werden als Lagerraum genutzt, zudem befinden sich einige Büros und vier Wohnungen darin. Am Rand des Areals stehen zwei Mehrfamilienhäuser aus den 1960er-Jahren mit insgesamt 22 Wohnungen.
Der öffentliche Verkehr (RBS-Bahnhof, Busverbindungen) und das übergeordnete Strassennetz befinden sich in unmittelbarer Nähe, genauso wie Velorouten und Fussgängerverbindungen. Die Nähe zu Sport- und Freizeitanlagen, zum Oberstufenzentrum Eisengasse und zu Naherholungsgebieten sprechen ebenfalls für eine Wohnnutzung. Neuen Wohnraum zu schaffen, wo heute Lagerräume stehen, und die bestehende Landreserve zu nutzen, ist raumplanerisch sinnvoll – so muss kein neues Bauland eingezont bzw. kein zusätzlicher Boden versiegelt werden; dank klug verdichteter Bebauung kann der Anteil an unversiegelter Fläche auf dem Areal gegenüber heute sogar leicht erhöht werden.
Die Gemeinde wünscht an diesem Ort aus raumplanerischen Überlegungen eine hohe Nutzungsdichte. Der kantonale Richtplan ordnet Bolligen als Teil der Agglomeration Bern dem Raumtyp «Urbane Kerngebiete der Agglomerationen» zu. Neue Wohnbauten sollen möglichst innerhalb der bestehenden Bauzone durch Siedlungsentwicklung nach innen entstehen. Das Wegmühle-Areal bietet dafür ideale Voraussetzungen: Eine Überbauung an so zentraler Lage ermöglicht kurze Wege und verursacht im Dorf weniger Verkehr als eine neue Siedlung anderswo in der Gemeinde. Die ideale Lage in der Talsenke des Worbletals ermöglicht drei- bis siebengeschossige Neubauten in Abstimmung auf das geschützte Ortsbild und ohne störenden Schattenwurf. Die Vorgabe für die Testplanung war eine Ausnützungsziffer von 1.0; mit dem Richtprojekt wird dieser Wert fast erreicht. Dank der kompakten Bebauung lassen sich auf dem Areal gleichzeitig grosszügige Freiflächen und ein Park realisieren.

Ein Gewerbepark mit grösseren Betrieben würde mehr Fahrten und Lärmemissionen als ein Wohngebiet erzeugen. Das Areal ist dafür ungeeignet, weil es von Wohngebieten (bestehenden oder geplanten Überbauungen) umgeben ist. Da die historischen Gebäude denkmalpflegerisch geschützt sind und erhalten werden müssen, sind die verbleibende Parzellengrösse und Gebäudeformate nicht attraktiv für grössere Gewerbebetriebe. Die erforderlichen Nutzungsformate und Flächenbedürfnisse passen nicht dazu.

Das Areal befindet sich heute in der Arbeitszone, andere Nutzungen sind ausgeschlossen. Daher soll das Gebiet in eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) umgezont werden. Die Umzonung ermöglicht vielfältige Nutzungen: Wohnungen, Dienstleistungsangebote, öffentliche Nutzungen und stilles Gewerbe. Ebenso ist ein öffentlicher Park vorgesehen. Der Bebauungsraum ist durch denkmalgeschützte Gebäude, Ortsbilderhaltungsperimeter, Worble und Bahngeleise detailliert definiert. Die ZPP legt den Standort, die Höhe, die Grösse und die Kubatur der neuen Gebäude fest. Das auf der Basis einer Testplanung entwickelte Richtprojekt bildet die Grundlage für die Vorschriften in der neuen ZPP XIV Wegmühle. Nach deren Beschluss durch die Gemeindeversammlung wird der Gemeinderat eine Überbauungsordnung (UeO) erlassen, worin – gestützt auf das Richtprojekt – die Details der Überbauung geregelt werden. Das spätere Bauprojekt muss die Vorschriften vollumfänglich erfüllen, unabhängig von den dannzumal herrschenden Besitzverhältnissen. Ob die Mühle Walter AG das Areal vollständig an interessierte Investoren abtritt oder einen Teil behält und selbst weiterentwickelt, ist noch offen. Sowohl für den Erlass der Überbauungsordnung wie auch für das Baubewilligungsverfahren gelten die Verfahrensbestimmungen der kantonalen Baugesetzgebung. Das rechtliche Gehör wird in beiden Verfahren mit der öffentlichen Auflage der Planungsakten gewährt.

Ohne eine neue, bessere Nutzung des gesamten Areals lohnt sich die Sanierung der historischen Gebäude nicht. Da keine Sanierungspflicht besteht, werden das Dach, die Gebälke, der Sandstein etc. zwangsläufig Schaden nehmen. Um Leerstand zu vermeiden, sind bei einer Ablehnung Zwischennutzungen und Vermietungen ohne Gesamtkonzept und ohne Mehrwert für die Bevölkerung wahrscheinlich.

Projekt

Die Umzonung ermöglicht vielfältige Nutzungen: Wohnungen, Dienstleistungsangebote, öffentliche Nutzungen und stilles Gewerbe. Um das Hauptgebäude der Wegmühle freizuspielen und als Zentrum des Areals zu betonen, wird der Verladehangar abgebrochen. Südlich entsteht etappenweise eine Überbauung mit Wohnungen in den oberen Stockwerken. Dank unterschiedlicher Höhe der einzelnen Gebäude (3 bis 7 Geschosse) entsteht eine vielfältige Siedlung, die sich sensibel in den historischen Kontext einfügt. In den Erdgeschossen sind verschiedene Angebote, Dienstleistungen und Tätigkeiten möglich, z.B. Fitnessstudio, IT-Betrieb, Coiffeursalon, Tanzstudio, Architekturbüro, Restaurant, Kultur- und Dienstleistungsangebote (Atelier, Arztpraxen, Büros) und Bildung (Kursräume, Schule). Die Rückseite der Neubauten in Richtung Geleise eignet sich für Wohnateliers: Eine Ärztin oder ein Physiotherapeut wohnt in einem oberen Stock und hat im Erdgeschoss eine Praxis. Die gewerbliche Nutzung ist nach Westen orientiert, womit Lärmkonflikte vermieden werden. Im nördlichen Teil des Areals in Richtung RBS-Haltestelle markiert ein dreigeschossiger Ergänzungsbau mit öffentlicher Nutzung den Auftakt zum neuen Quartier und stellt optisch eine Beziehung zum Dorfzentrum her. Das in Absprache mit der Denkmalpflege konzipierte Gebäude lehnt sich in Volumen und Gestaltung an die bestehenden, historischen Gebäude an. Zwischen der Überbauung und der Worble entsteht ein öffentlicher Park. Der angrenzende Weg führt direkt zur Wegmühle beziehungsweise zur Worble.

Alle historisch wertvollen Gebäude bleiben erhalten: die Wegmühle, die zwei Stöckli, die ehemalige Fuhrhalterei, der Gleisbogen, die beiden Silos. Abgebrochen oder durch Neubauten ersetzt werden störende Flachdachanbauten und Nebengebäude (Hangar, Verladerampe). Damit wird die originale Substanz wieder erlebbar und der Ort besser lesbar. Die Geschichte des Mühleareals soll nach der Umnutzung auch mittels Relikten aus der gewerblichen Geschichte fassbar sein. So ist vorgesehen, einzelne Mühlestöcke zu erhalten und Teile der Produktionsanlagen aus dem Mahlbetrieb in die neuen Nutzungen zu integrieren. Auch wird der Mühlekanal als Zeitzeuge frühindustrieller Geschichte teilweise freigelegt; er soll im Dreieck zwischen Neubauten, Silos und der Worble den Parkbereich strukturieren.

Die Silobauten aus den Jahren 1930 und 1964 werden heute für die Getreidelagerung genutzt und bleiben in Betrieb. Hier lagert das Getreide, das die Mühle Walter AG unter dem Label 100% Bern – «hier gewachsen, hier gemahlen, hier gebacken» – vermarktet. Die Silos haben den Status eines Bundespflichtlagers. Die Mühle Walther AG plant, die Fassaden in zwei Jahren zu sanieren und im bisherigen Farbton neu zu streichen. In der Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. XIV Wegmühle ist eine Besitzstandgarantie für die Silos verankert. Ein Ersatzbau für die Silos bzw. der Umnutzung wird in 20 bis 30 Jahren zum Thema, wenn die beiden nicht denkmalgeschützten Industriebauten das Ende ihrer Lebensdauer erreichen. Dannzumal besteht die Möglichkeit, die Silos weiterhin als Lager zu nutzen, die Türme für Wohnzwecke umzunutzen oder einen Ersatzbau mit Wohnungen zu erstellen. Je nach baulichen Massnahmen wären gegebenenfalls die Qualitätsvorgaben des Regionalen Hochhauskonzepts Bern (HHK) zu erfüllen. Das Potenzial liegt bei rund 20 Wohnungen.

Die kantonale Denkmalpflege hat den geplanten Eingriffen auf dem Wegmühle-Areal zugestimmt. Ihr Fazit: Für die bauliche Verdichtung sind die richtigen Orte auf dem Gelände vorgesehen. Die geplante neue Nutzung wertet die historische Bausubstanz dank gezieltem Rückbau von späteren, störenden Erweiterungsbauten und den grosszügigen Parkraum entlang der Worble auf. Das differenzierte Nutzungskonzept für das Hauptgebäude mit einem grossen Öffentlichkeitsgrad ist sinnvoll. Die Freilegung und Integration der Gewässer machen die Spuren der ersten Industrialisierung, der Weltkriege sowie der Nachkriegszeit lesbar und stärken ihre identitätsstiftende Bedeutung. Dem Projekt gelingt es laut Denkmalpflege, die Atmosphäre und die Aura des Ortes zu vermitteln.

In der ersten Etappe werden fünf Gebäude mit insgesamt rund 50 Wohnungen erstellt und darunter eine Einstellhalle gebaut. Davon sind die Hälfte bis zwei Drittel Familienwohnungen, also Wohnungen mit 3,5 bis 5,5 Zimmern. In den Wohnungen sind auch Wohngemeinschaften möglich, für junge Menschen ebenso wie für ältere (Alters-WG). Die zwei Wohnblöcke aus den 1960er-Jahren (Rörswilstrasse 62 und 64) mit 22 Wohnungen bleiben erhalten. Die vor wenigen Jahren sanierten Gebäude haben eine Lebensdauer von weiteren 20 bis 25 Jahren. Erst danach werden sie durch Neubauten mit 20 bis 30 Wohnungen ersetzt (zweite Etappe). Gebaut wurden die zwei Mehrfamilienhäuser seinerzeit für die Mitarbeitenden des Mühlenbetriebs. Auf dem Areal waren in den 1960er-Jahren 20 bis 30 Personen beschäftigt. Wohnungen für Mitarbeitende waren damals in der Industriezone im Gegensatz zu heute erlaubt. Aufgrund der Planungsvorlage besteht auch die Möglichkeit, später die beiden Silotürme umzunutzen oder zu ersetzen (dritte Etappe) Hier liegt das Potenzial bei rund 20 Wohnungen; mit einer Realisierung
ist in 20 bis 30 Jahren zu rechnen. Wohnungen befinden sich auch künftig in allen geschützten Gebäuden; im Hauptgebäude der Mühle ist Wohnnutzung nur in den Anbauten möglich.

Eine Kita wäre im Erdgeschoss eines Neubaus auf Seite des Parks möglich. Bei Interesse kann die Gemeinde mit der künftigen Bauherrschaft Gespräche führen. Eine Kita vorzuschreiben, wäre aber nicht sinnvoll: Die Nutzungsplanung für das Areal ist auf einen langen Horizont angelegt; in der Gemeinde entstehen gegenwärtig weitere Kita-Angebote und sind teilweise schon in Gemeindeliegenschaften eingemietet.

Die denkmalgeschützen Häuser lassen sich nur mit einer gewissen Quersubventionierung langfristig erhalten und unterhalten. Die Neubauten sind die Voraussetzung für den Erhalt der historischen Bausubstanz. Damit das Gesamtkonzept für das Areal aufgeht, müssen die für die Sanierung nötigen Mittel mit den Einnahmen aus der Vermietung der neuen Wohnungen generiert werden. Inwieweit sich die Wohnnutzungen für Genossenschaften eignen werden, wird sich daher weisen. Die Gemeinde verfügt an anderen Lagen über Wohnungen in verschiedenen Preissegmenten; der Gemeinderat diskutiert eine Strategie für preisgünstige Wohnungen, wobei gemeindeeigne Nutzungsreserven im Vordergrund stehen.

Mit einem Baustart für die erste Etappe (fünf Neubauten mit rund 50 Wohnungen und Einstellhalle) ist frühestens im Laufe von 2026 zu rechnen. Die Bauarbeiten dauern rund zwei Jahre. Voraussetzung ist das Ja der Stimmberechtigten zur Zone mit Planungspflicht Nr. XIV Wegmühle. Nach einem positiven Entscheid folgen vertiefte Gespräche mit interessierten Investoren. Die Erarbeitung und der Erlass der Überbauungsordnung kann nach dem positiven Gemeindeversammlungsbeschluss Anfang 2024 an die Hand genommen werden. Die Genehmigung der Überbauungsordnung durch den Kanton bildet die Voraussetzung für die Baubewilligung des Bauprojekts. Sowohl für den Erlass der Überbauungsordnung wie auch für das Baubewilligungsverfahren gelten die Verfahrensbestimmungen der kantonalen Baugesetzgebung. Das rechtliche Gehör wird in beiden Verfahren mit der öffentlichen Auflage der Planungsakten gewährt. Vorgezogen wird eventuell die Sanierung der Altbauten; hierfür ist höchstens eine kleine Baubewilligung nötig. Die Sanierungsarbeiten beginnen voraussichtlich im Frühling oder Sommer 2024.

Nachhaltigkeit und Ökologie

Für das Heizen und Kühlen lässt sich das Grundwasser nutzen, wie Abklärungen ergeben haben. Als Alternative sind Luftwärmepumpen denkbar. Für die Stromerzeugung werden auf den Dächern der Neubauten Photovoltaik-Anlagen installiert. Angestrebt wird eine nahezu 100 prozentige erneuerbare und CO2-neutrale Energieversorgung, also ein energieautarkes Areal. Keine Option ist der Anschluss an die Fernwärme; der Wärmeverbund Stettlen plant keine Querung der Worble.

Für die Neubauten werden so weit als möglich ressourcenschonende Baumaterialien verwendet (z.B. Holz). Ressourcenschonend wirken sich auch der Erhalt und die Integration der historischen Gebäude in die Überbauung aus, da sich dadurch graue Energie einsparen lässt. Ein bestehendes Industrieareal besser zu nutzen, statt auf der grünen Wiese neu zu bauen, ist ebenfalls ein Beitrag zur Nachhaltigkeit.

Bei allen Grünflächen auf dem Areal ist eine standortgerechte Bepflanzung vorgesehen. Neophyten werden während der Bauzeit und danach mit Pflege- und Vorsorgemassnahmen bekämpft. Die Kopfweidenreihe entlang des Mühlekanals wie auch der Kanal bleiben erhalten. Der Mühlekanal wird in verschiedenen Abschnitten freigelegt. Gegenüber heute lässt sich der Anteil an unversiegelter Fläche auf dem Areal dank klug verdichteter Bebauung leicht erhöhen.

Erschliessung und Verkehr
Die Erschliessung des Areals erfolgt ausschliesslich via Einstellhalle über die Rörswilstrasse. Die Publikumsnutzungen auf dem Areal werden nicht verkehrsintensiv geplant; auf eine Bäckerei und Verkaufsläden mit Kurzzeit-Parkplätzen bei der Kundenmühle wird verzichtet. Gemäss Verkehrsgutachten ist im Vollausbau mit einem zusätzlichen mittleren Fahrtenaufkommen von rund 350 Fahrten pro Tag zu rechnen.
Laut dem Verkehrsgutachten beeinträchtigt der Mehrverkehr den Verkehrsfluss kaum. Für die Bolligenstrasse ist die Situation vor allem durch den Bahnübergang und die Buspriorisierung gesteuert, die zusätzlichen Fahrten haben wenig Einfluss. Aufgrund der regelmässigen Schliessung der Bahnbarriere entstehen Lücken, welche die Ausfahrt aus dem Wegmühle-Areal ermöglichen Die Buswendeschleife bleibt, wie sie ist, ein Kapazitätsausbau ist nicht geplant. Optimierungen im öffentlichen Verkehr und im Betriebsablauf werden in Zusammenhang mit der Planung des Areals Bahnhof Bolligen diskutiert.
Der Weg für die zu erwartenden 30 bis 40 Schulkinder führt nicht entlang der Hauptstrasse, das Areal wird für Fussgängerinnen und Fussgänger erschlossen. Der Bahnübergang ist mit Schranken gesichert.
Pro neu erstellte Wohnung sind gemäss den Baureglementsbestimmungen (ZPP) durchschnittlich max. 0.7 Abstellplätze zulässig; der Wert liegt 0.2 über dem gesetzlichen Minimum. Damit wird der Lage von Bolligen in der Agglomeration Rechnung getragen, wo nicht alle Dienstleistungen des täglichen Bedarfs mit Langsamverkehr und öV erreichbar sind. Umgekehrt liegt wegen der Nähe zum Bahnhof der Wert nicht höher als 0.7. Die Parkierungsmöglichkeiten befinden sich grundsätzlich in der Einstellhalle, auch die Besucherparkplätze. Wenige oberirdische Parkplätze zum Personen- und/oder Güterumschlag sowie als IV-Parkplatz sind als Ausnahmen bei der Kundenmühle vorgesehen und allenfalls im Zufahrtsbereich der Einstellhalle. Zu Veloabstellplätzen macht die kantonale Bauverordnung strenge Vorgaben. Mit Blick auf die stark wachsende Elektromobilität sind in der Einstellhalle Lademöglichkeiten für Autos und Velos vorgesehen; die genaue Anzahl wird noch festgelegt.
Nutzen für Gemeinde
Das Gebiet entlang der Worble (Bahnhofareal, Wegmühle, Musikschule, Pfrundland etc.) ist ein Entwicklungsschwerpunkt der Gemeinde Bolligen. Das Areal an zentraler, bestens erschlossener Lage eignet sich ideal für eine qualitative Siedlungsentwicklung nach innen. Die bessere Nutzung des Areals ermöglicht Bolligen ein Wachstum ohne Bodenverschleiss. Das bisher nicht öffentliche Gelände wird dank publikumsorientierten Nutzungen, öffentlichem Park und neuen Fussverbindungen zum Begegnungsort. Die vielfältige Nutzung des Areals sichert langfristig die historische Gebäudegruppe und die Silos und wertet dieses Wahrzeichen der Gemeinde auf. Mit der Realisierung des Projekts erhält Bolligen ein neues, attraktives und für die Öffentlichkeit zugängliches Areal. Das Bahnhofgebiet wird beidseitig der Geleise aufgewertet und belebt. Die neuen Angebote und Dienstleistungen verbessern die Standort- und Wohnqualität.
Das Areal ist bereits bestens erschlossen, für die Gemeinde fallen keine wesentlichen Investitionskosten an. Alle Planungskosten tragen die Grundeigentümer. Die Gemeinde hat ausser dem internen Personalaufwand keine zusätzlichen Kosten. Die Schulraumplanung beinhaltet Reserven für die künftige Entwicklung der Gemeinde – auch die Überbauung des Wegmühle-Areals ist bereits berücksichtigt. Schon heute besteht Bedarf nach zusätzlichem Schulraum auf der Primarstufe, diese Schulraumerweiterung ist in Planung. Bei den Kindergärten bestehen noch kurzfristige Nutzungsreserven. Werden auf dem Wegmühle-Areal alle 80 Wohnungen gebaut, ist mit 30 bis 40 zusätzlichen Schulkindern zu rechnen. Die Kosten für die Sanierung und Erweiterung des Schulraums in der Gemeinde sind im Investitionsplan bereits eingestellt; eine Steuererhöhung ist nach heutigem Stand nicht notwendig.

Die Umzonung führt zu einem planerischen Mehrwert auf den betroffenen Parzellen. Dank Mehrwertabschöpfung kann die Gemeinde laut einem Gutachten mit Einnahmen von rund 2.5 Mio Franken rechnen. Tendenziell führen neue Wohnungen an zentraler Lage auch zu höheren Steuereinnahmen; angesichts des langen Realisierungshorizonts der Überbauung prognostiziert die Gemeinde diesbezüglich aber keine Mehreinnahmen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Mehreinnahmen auch gewisse Mehrbelastungen gegenüberstehen, z.B. beim Schulraum.

Zwischen der Überbauung und der Worble entsteht – auf einer heute landwirtschaftlich genutzten Fläche – ein öffentlicher Park, kinderfreundlich gestaltet und mit Spielplatz ausgestattet. So ist es künftig möglich, sich entlang der Worble aufzuhalten. Umgekehrt entsteht ein neuer direkter Zugang zum Bahnhof entlang der Worble. Ebenso profitiert die Bevölkerung von neuen Angeboten und Dienstleistungen; die Standort- und Wohnqualität Bolligens nimmt zu. Das aufgewertete und belebte Wegmühle-Areal wird zum Begegnungsort und zur attraktiven Visitenkarte der Gemeinde.
Bauen am richtigen Ort: Die Voraussetzungen für eine neue Nutzung des Areals sind ideal.
Gut fürs Klima: Die Kopfweiden und der Mühlekanal bleiben erhalten.
Zwischen Bebauung und Worble: Hier entsteht ein öffentlicher Park mit Spielplatz.