Mit wenigen Gegenstimmen hat die Gemeindeversammlung von Bolligen am 21. November 2023 der Umzonung des Wegmühle-Areals zugestimmt. Bisher war das Areal der sogenannten Arbeitszone zugeteilt. Dank der neuen Zone mit Planungspflicht ZPP XIV Wegmühle sind vielfältige Nutzungen möglich: Wohnungen, Dienstleistungsangebote, öffentliche Nutzungen und stilles Gewerbe. Ebenso ist ein öffentlicher Park vorgesehen.
Die ZPP legt den Standort, die Höhe, die Grösse und die Kubatur der neuen Gebäude fest. Das auf der Basis einer Testplanung erstellte Richtprojekt bildet die Grundlage für die Vorschriften in der ZPP. In einem nächsten Schritt wird nun der Gemeinderat eine Überbauungsordnung erlassen, worin – gestützt auf das Richtprojekt – die Details der Überbauung geregelt werden.
Das spätere Bauprojekt muss die Vorschriften vollumfänglich erfüllen und das Baubewilligungsverfahren durchlaufen. Sowohl für den Erlass der Überbauungsordnung wie auch für das Baubewilligungsverfahren gelten die Verfahrensbestimmungen der kantonalen Baugesetzgebung. Das rechtliche Gehör wird in beiden Verfahren mit der öffentlichen Auflage der Planungsakten gewährt.